Barrierefreiheitserklärung

Gültigkeit für: babcock-pensionskasse.de
Stand der Erklärung: 10. Juli 2025

Die Babcock Pensionskasse VVaG, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den technischen Anforderungen gemäß BITV NRW in Verbindung mit EN 301 549 V3.2.1 (2021-03). Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.

Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Juli 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbsteinschätzung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung unserer Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Babcock Pensionskasse VVaG
Elsa-Brändström-Straße 1
46045 Oberhausen
E-Mail: kontakt@bpko.de
Telefon: 0208 823240

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns zeitnah bei Ihnen melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Ombudsstelle wenden:

Ombudsstelle Barrierefreie Informationstechnik NRW
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreiheit@mags.nrw.de
Web: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik